Die Erstwohnungsprämie für unter 36-Jährige wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert
Der Erstwohnungsbonus für unter 36-Jährige ist ein Steuererleichterungsinstrument für junge Menschen, die beabsichtigen, ihre erste Wohnung zu erwerben. Dank dieser Prämie können junge Käufer verschiedene Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, darunter die Befreiung von der Zahlung der Registrierungs-, Hypotheken- und Katastersteuer für nicht mehrwertsteuerpflichtige Käufe, eine Steuergutschrift in Höhe der an den Verkäufer gezahlten Mehrwertsteuer für mehrwertsteuerpflichtige Käufe und die Befreiung von der Ersatzsteuer für Darlehen, die für den Kauf, den Bau und die Renovierung von Wohneigentum gewährt werden.
Um in den Genuss dieses Bonus zu kommen, müssen junge Käufer bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie dürfen in dem Jahr, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen wird, das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sie dürfen keine anderen Wohnimmobilien in Italien oder im Ausland besitzen, ihr ISEE-Wert darf 40.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, und die erworbene Wohnung muss in bestimmte Katasterkategorien wie A/2, A/3, A/4, A/5, A/6, A/7, A/11 fallen.
Der Bonus kann für Verträge in Anspruch genommen werden, die zwischen dem 26. Mai 2021 und dem 31. Dezember 2023 abgeschlossen wurden, und wurde für diejenigen, die bis zum 31. Dezember 2023 einen Vorvertrag unterzeichnet haben, bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Für diejenigen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 29. Februar 2024 einen endgültigen Vertrag unterzeichnet haben, gibt es eine Steuergutschrift, die im Jahr 2025 genutzt werden kann.
Außerdem ist es wichtig zu betonen, dass der Bonus nur bestimmte Arten von Immobilien betrifft und dass Herrenhäuser, Villen, Schlösser und Gebäude von historischem oder künstlerischem Wert ausgeschlossen sind.
Um die Erstwohnungsbauprämie unter 36 Jahren zu beantragen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen einreichen und alle Voraussetzungen erfüllen.